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Ausbildungszentrum Fahrschule Höpfner
Tarpenbekstr. 62
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Die Antwort auf Mobilität

Zertifiziert nach AZAV (ehem. AZWV) gem. SGB III über TQCert GmbH KasselTQCert,Kassel Kontakt | Links | Impressum | Datenschutzerklärung
 

Die Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins

Der Weg zur Fahrerlaubnis ist in Deutschland mit viel Bürokratie gepflastert. Ohne die nötigen Vorbereitungen und Anträge läuft nichts. Damit Sie sich voll auf die Fahrschulausbildung konzentrieren können, finden Sie hier einen Überblick über die Formalitäten die wir benötigen, bevor es dann richtig losgeht.

Sie müssen: ...

  • ... das entsprechende Mindestalter haben; die Ausbildung kann in der Regel 1/2 Jahr vor dem jeweiligen Geburtstag beginnen; die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag erfolgen und die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vorher...
  • ... ihren ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland haben; wenn Sie mit 17 den Führerschein (Begleitetes Fahren) machen möchten, müssen Sie außerdem aus Hamburg kommen...
  • ... einen gültigen Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung und/oder Visum ...
  • ... ein Passbild in der Größe 35 x 45 mm ...
  • ... einen Sehtest (bekommt man beim Optiker oder Augenarzt)...
  • ... für LKW Klasse C/C1/CE oder C1E ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"...
  • ... für PKW Klasse B oder BE einen Sehtest vom Augenarzt oder Optiker und eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"...
... mitbringen. Wir werden dann für Sie den Fahrerlaubnisantrag ausfüllen und bei der Behörde einreichen.