|
|
Ausbildungszentrum Fahrschule Höpfner
Tarpenbekstr. 62 20251 Hamburg
Telefon: 040 - 57 00 99 66
E-Mail: info@fahrschule-hoepfner.eu
|
Die Antwort auf Mobilität
|
Zertifiziert nach AZAV (ehem. AZWV) gem. SGB III über TQCert GmbH Kassel |
Kontakt | Links | Impressum | Datenschutzerklärung
|
|
Die Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins
Der Weg zur Fahrerlaubnis ist in Deutschland mit viel Bürokratie
gepflastert. Ohne die nötigen Vorbereitungen und Anträge läuft
nichts. Damit Sie sich voll auf die Fahrschulausbildung konzentrieren
können, finden Sie hier einen Überblick über die Formalitäten die wir
benötigen, bevor es dann richtig losgeht.
Sie müssen: ...
- ... das entsprechende Mindestalter haben; die Ausbildung kann in
der Regel 1/2 Jahr vor dem jeweiligen Geburtstag beginnen; die
Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag
erfolgen und die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vorher...
- ... ihren ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland
haben; wenn Sie mit 17 den Führerschein (Begleitetes Fahren)
machen möchten, müssen Sie außerdem aus Hamburg kommen...
- ... einen gültigen Personalausweis, Reisepass mit
Meldebestätigung und/oder Visum ...
- ... ein Passbild in der Größe 35 x 45 mm ...
- ... einen Sehtest (bekommt man beim Optiker oder Augenarzt)...
- ... für LKW Klasse C/C1/CE oder C1E ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"...
- ... für PKW Klasse B oder BE einen Sehtest vom Augenarzt oder Optiker und eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"...
... mitbringen. Wir werden dann für Sie den Fahrerlaubnisantrag ausfüllen und bei der Behörde einreichen.
|
|
|